Allgemeine Geschäfts-und Teilnahmebedingungen
& Hinweise zur Datenverarbeitung von Event Service Stahl e.K.
§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Veranstalter
Event Service Stahl (nachfolgend ES), Stuttgarter Str. 53, 71069 Sindelfingen-Maichingen
Tel: 07031/807099, Mobil: 0173/3120566, info@eventservice-stahl.de
und dem Teilnehmer.
2. Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter hat deren Geltung in Textform zugestimmt.
3. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers (aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Bezeichnung in der AGB nur in männlicher Form) gegenüber dem Veranstalter sind an die unter Abs. 1 genannten Kontaktdaten des Veranstalters zu richten.
§ 2 Vertragsabschluss
§ 3 Anmeldung, Startplatz & Mindestalter
1. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Anmeldung
voraus. Hierfür werden durch den Veranstalter folgende Daten des Teilnehmers erhoben:
Name und Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Nationalität, Anschrift, E-Mail-Adresse, ggf.Telefonnummer, Telefonnummer eines Notfall-Kontaktes, Firmen- oder Vereinsname,
Streckenlänge, ggf. geplante Zeit,
Bankverbindung, Kreditkartenkonto bzw. paypal-Daten.
2. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich nach Bestätigung der Anmeldung durch den ES.
3. Der Startplatz ist nicht übertragbar. Startplätze dürfen nur mittels offizieller Ummeldung übertragen werden.(vorausgesetzt sie willigt gleichzeitig den Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ein) Die entsprechende Ummelde Gebühr ist bei den jeweiligen Veranstaltungen hinterlegt.
4. Jeder gemeldete Teilnehmer darf seinen Startplatz nur
persönlich antreten und damit an der Sportveranstaltung teilnehmen.
Wird die Startnummer vergessen, verloren oder nicht getragen, besteht kein Recht auf Teilnahme.
5. Das Mindestalter der Teilnehmer ist aus der
entsprechenden Veranstaltungsausschreibung ersichtlich. Teilnehmer, die am Veranstaltungstag jünger als 18 Jahre sind, müssen durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten angemeldet
werden.
Anmeldungen Minderjähriger ohne schriftliche Zustimmung der Eltern werden nicht berücksichtigt.
§ 4 Teilnahmegebühr & Rückerstattung
1. Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird vom ES eine Teilnahmegebühr erhoben. Dieses wird vom Veranstalter entweder per SEPA-Lastschrift vom bei der Anmeldung angegebenen Bankkonto, dem Kreditkartenkonto eingezogen.
2. Es besteht keine Möglichkeit der Abmeldung und Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers bei Nichtantritt des Startplatzes oder bei Ausfall der Veranstaltung.
3. Ist ES in Fällen höherer Gewalt berechtigt
oder aufgrund behördlicher Anordnung, die er nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen, die eine
wirtschaftliche Durchführung unmöglich machen oder diese ganz oder in Teilen abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des ES gegenüber den Teilnehmenden. In diesen Fällen darf
der ES Startrechte entziehen, einzelne oder alle Teilnehmenden von der Veranstaltung ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Sollte ES in Fällen höherer Gewalt
berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung, die er nicht zu vertreten hat, oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, die Teilnehmerzahl zu reduzieren, erfolgt eine Verlosung für die
behördlich vorgeschriebene Höchstanzahl der Teilnehmenden.
Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmer umgehend informiert. Wenn eine Veranstaltung bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die
Teilnehmenden keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge.
Als höhere Gewalt gelten Krieg, kriegsähnlicher Zustand, Aufruhr, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Energie oder
Rohstoffen, Revolution, Rebellion, Militär- oder Zivilputsch, Terror, Reaktorunfälle, Ausschreitungen, Embargo, Epidemien, Pandemien wie COVID-19, Feuer, Orkan oder andere Unwetter im Ausmaß
einer Katastrophe sowie Naturereignisse wie beispielsweise Erdbeben und Erdrutsch.
Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden, besteht ebenfalls kein
Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers.
§ 5 Sicherheitsmaßnahmen & Pflichten des Teilnehmers
1. Die Teilnahme an den Veranstaltungen mit Tieren (insbesondere Hunden) ist untersagt. Die Teilnahme unter Verwendung von Sportgeräten jeglicher Art ist nicht gestattet (ausgenommen sind hierbei Walking-Stöcke bei Trail- und NW-Veranstaltungen und Fahrräder bei Mountainbike und Triathlon Veranstaltungen). Von Teilnehmern mitgeführte Sportgeräte werden vom ES bis zum Abschluss der Veranstaltung eingezogen.
2. Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt ES rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des ES, über Newsletter per E-Mail oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.
3. Den Anweisungen des ES und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist ES berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teilnehmers von der Zeitwertung (Disqualifizierung) auszusprechen.
4. ES kann Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auch ausschließen, insbesondere wenn sie versuchen, auf andere als in diesen Teilnahmebedingungen beschriebene Weise am Wettbewerb teilzunehmen, versuchen, den Wettbewerb zu stören oder Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs missachten oder unsportliches Verhalten zeigen.
5. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in den Fällen der Absätze 3 und 4 nicht.
6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 6 Anpassung im Veranstaltungsablauf
1. Inhaltliche und zeitliche Abpassung: ES ist berechtigt und ggfs. sogar verpflichtet, die Veranstaltung in begründeten Ausnahmesituationen zeitlich und/oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, ganz oder in Teilen, vollständig oder temporär abzubrechen, teilweise zu schließen oder abzusagen. Eine begründete Ausnahmesituation, welche eine derartige Maßnahme rechtfertigt, liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben oder von Sachen mit erheblichem Wert führen könnte. Über derartige Änderungen werden die Teilnehmenden - soweit möglich - vorab per E-Mail benachrichtigen und auf der Website zur jeweiligen Veranstaltung informiert.
2. Nachweispflichten: Falls ES verpflichtet wird
oder er der Auffassung ist, dass dies für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, kann er die Teilnahme an der Veranstaltung abhängig machen von der Vorlage näher zu
bezeichnenden medizinischen Unterlagen und/oder Nachweise oder der Verwendung bestimmter Technologien (insbesondere von Smartphone-Apps). Entsprechende Unterlagen und/oder Nachweise sollen
geeignet sein, das Risiko zu reduzieren, dass Teilnehmende das SARS-Corona-Virus 2 oder ein hiermit vergleichbares Virus unbemerkt während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung verbreiten. Solche auf Kosten der Teilnehmenden beizubringenden Unterlagen können etwa sein: Der Nachweis eines negativen SARS-CoV2-Tests oder einer ausreichenden Immunisierung
durch SARS-CoV2-Impfung und/oder überstandener SARS-CoV2-Infektion/Covid19-Erkrankung. Die Verwendung einer bestimmten Technologie (Smartphone-App) kann verlangt werden, damit etwaige
Infektionsketten verfolgt und eine direkte Kommunikation mit den Teilnehmenden ermöglicht werden kann.
§ 7 Haftungsausschluss
1. Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte ES jedoch aufgrund höherer Gewalt, entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des ES gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund von vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder von Vorsatz. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
2. Mit seiner Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass er körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, an der Sportveranstaltung teilzunehmen. Der Teilnehmer versichert weiter, dass ihm bekannt ist, dass die Teilnahme an der Veranstaltung zu körperlichen Belastungen führt und mit gesundheitlichen und körperlichen Risiken verbundenen ist.
3. Der Teilnehmer ist selbst verpflichtet, seine gesundheitliche und körperliche Eignung für die Sportveranstaltung vor Teilnahme ärztlich überprüfen zu lassen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, im Falle vor Veranstaltungsbeginn auftretender gesundheitlicher oder körperlicher Beschwerden, die sich auf seine Fähigkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung auswirken können, von der Teilnahme zurückzutreten.
4. ES haftet nicht für Folgen von in der Person des Teilnehmers liegenden, gesundheitlichen Risiken.
5. ES hafftet gegenüber dem Teilnehmer unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den ES, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden. Darüber hinaus haftet ES für Schäden, die auf einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch den ES, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen durfte. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, scheidet eine weitergehende Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, aus.
6. Die Haftungsbegrenzungen in § 5 Abs. 5 finden keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
7. ES haftet nicht für Störungen der Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt.
8. ES übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände sowie für (nicht schuldhaft durch ES verursachte) Schäden an der Kleidung oder das Equipment des Teilnehmers.
9. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den ES und/oder die mit ihm verbundenen Parteien von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einem Verstoß des Teilnehmers gegen die vorstehenden Erklärungen und/oder auf einer fahrlässigen und/oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung beruhen.
10. Zusatz für die
MTB Rennen bei der Schönbuch Trophy und der Nardschwarzwald Trophy
Fahrrad und Zubehör:
Zugelassen sind alle zweirädrigen Fahrräder, die in einem einwandfreien technischen Zustand sind. Es besteht Helmpflicht. Bei Nichtbeachtung droht Disqualifikation.
Folgende Fahrräder und folgendes Zubehör sind aus Sicherheitsgründen vom Start ausgeschlossen: Jegliche Art von Rennrädern, Liegeräder, Sesselräder und Handbikes,
Alu- und Glastrinkflaschen sowie Räder mit Triathlon-Lenker.
Haftung:
Die Teilnahme am MTB Rennen erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter und den
Genehmigungsbehörden wird keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen und für
abhanden gekommene Gegenstände (z.B. Fahrräder, Bekleidungsstücke, usw.).
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Personen – und Sachschäden, die sich aus den Gefahren der Streckenführung durch den Wald ergeben. Aufgrund der
Streckenlänge von nahezu 20 km im Wald und des Charakters der dort genutzten Wege ist es weder dem Veranstalter noch den betreffenden Waldbesitzenden und der Forstverwaltung sowie den von diesen
mit der Bewirtschaftung des Waldes Beauftragten zuzumuten, die gesamte Veranstaltungsstrecke und sämtlich an diese angrenzenden Bäume anlässlich der Veranstaltung auf deren verkehrssicheren
Zustand zu überprüfen und diesen ggf. herzustellen. Die Teilnehmenden stellen mit dieser Erklärung die Waldbesitzenden und Forstverwaltung sowie deren Mitarbeitende von Personen- und Sachschäden
frei, die auf die Verwirklichung typischer Gefahren des Waldes
Mir ist bekannt, dass keine durch- gängig freie Wegstrecke für
die Starterinnen und Starter garantiert werden kann. Bei plötzlich auf- tretendem Fahrzeugverkehr, Wildwechsel und Personen müssen die Teilnehmer der Sicherheit aller übriger Personen Vorrang vor
dem Wettbewerb einräumen. Die Teilnehmer haben der Weisung der Polizei und der Streckenposten Folge zu leisten.
11. Zusatz für den Kreissparkassen Triathlon
Mir ist
bekannt, dass keine durch- gängig freie Wegstrecke für die Starterinnen und Starter garantiert werden kann. Bei plötzlich auf- tretendem Fahrzeugverkehr, Wildwechsel und Personen müssen die
Teilnehmer der Sicherheit aller übriger Personen Vorrang vor dem Wettbewerb einräumen. Die Teilnehmer haben der Weisung der Polizei und der Streckenposten Folge zu leisten.
Haftung:
Die Teilnahme am Kreissparkassen Triathlon erfolgt auf eigenes Risiko. Vom Veranstalter und den Genehmigungsbehörden wird keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art übernommen. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen
von Unfällen und für abhanden gekommene Gegenstände (z.B. Fahrräder, Bekleidungsstücke, usw.).
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Personen – und Sachschäden, die sich aus den Gefahren der Streckenführung durch den Wald ergeben. Aufgrund der
Streckenlänge von nahezu 20 km im Wald und des Charakters der dort genutzten Wege ist es weder dem Veranstalter noch den betreffenden Waldbesitzenden und der Forstverwaltung sowie den von diesen
mit der Bewirtschaftung des Waldes Beauftragten zuzumuten, die gesamte Veranstaltungsstrecke und sämtlich an diese angrenzenden Bäume anlässlich der Veranstaltung auf deren verkehrssicheren
Zustand zu überprüfen und diesen ggf. herzustellen. Die Teilnehmenden stellen mit dieser Erklärung die Waldbesitzenden und Forstverwaltung sowie deren Mitarbeitende von Personen- und Sachschäden
frei, die auf die Verwirklichung typischer Gefahren des Waldes.
12. Zusatz für den Feuerwehr Lauf und Sprint in Schömberg
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Personen – und Sachschäden, die sich aus den Gefahren der Streckenführung durch den Wald und den Treppen auf den Turm Himmelsglück
ergeben. Weder dem Veranstalter noch den betreffenden Waldbesitzenden und der Forstverwaltung sowie den von diesen mit der Bewirtschaftung des Waldes Beauftragten ist es zuzumuten, die gesamte
Veranstaltungsstrecke und sämtlich an diese angrenzenden Bäume anlässlich der Veranstaltung auf deren verkehrssicheren Zustand zu überprüfen und diesen ggf. herzustellen. Die Teilnehmenden
stellen mit dieser Erklärung die Waldbesitzenden und Forstverwaltung sowie deren Mitarbeitende von Personen- und Sachschäden frei, die auf die Verwirklichung typischer Gefahren des Waldes
zurückzuführen sind. Zu den waldtypischen Gefahren zählen z.B. abbrechende Äste, umstürzende Bäume sowie Unebenheiten im Gelände und auf den Waldwegen. Ebenfalls entbindet der Teilnehmer die
Gemeinde Schömberg und die Schömberg Erlebnis GmbH von jeglichen Ansprüchen bei eventuellen Schäden.
13. Zusatz für den Feuerwehr Lauf und Sprint in Herrenberg
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung für Personen – und Sachschäden, die sich aus den
Gefahren der Streckenführung durch den Wald und den Treppen auf den Turm Himmelsglück ergeben. Weder dem Veranstalter noch den betreffenden Waldbesitzenden und der Forstverwaltung sowie den von
diesen mit der Bewirtschaftung des Waldes Beauftragten ist es zuzumuten, die gesamte Veranstaltungsstrecke und sämtlich an diese angrenzenden Bäume anlässlich der Veranstaltung auf deren
verkehrssicheren Zustand zu überprüfen und diesen ggf. herzustellen. Die Teilnehmenden stellen mit dieser Erklärung die Waldbesitzenden und Forstverwaltung sowie deren Mitarbeitende von Personen-
und Sachschäden frei, die auf die Verwirklichung typischer Gefahren des Waldes zurückzuführen sind. Zu den waldtypischen Gefahren zählen z.B. abbrechende Äste, umstürzende Bäume sowie
Unebenheiten im Gelände und auf den Waldwegen. Ebenfalls entbindet der Teilnehmer die Gemeinde Herrenberg und das Landratsamt Böblingen jeglichen Ansprüchen bei eventuellen Schäden.
§ 8 Versicherung
1. ES führt die Sportveranstaltung mit größter
Sorgfalt durch. Trotzdem lassen sich Unfälle nicht völlig vermeiden.
Der Teilnehmer erkennt an, dass der ES für den Teilnehmer keine Versicherung abgeschlossen hat.
2. Der Abschluss von Versicherungen (einschließlich einer
Unfall- und Sachversicherung) fällt somit in die alleinige Verantwortung des Teilnehmers.
ES empfiehlt allen Teilnehmern, einen solchen Versicherungsschutz nach eigenem Ermessen abzuschließen.
§ 9 Datenerhebung und -verwertung
§ 10 Einverständniserklärung des Teilnehmers
§ 11 Sicherheit der elektronischen Zahlungsabwicklung
§ 12 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten
1. Wenn zur Teilnahme an der Veranstaltung ein Zeitnahme-Chip oder eine Startnummer mit integriertem Transponder ausgegeben wird, dann wurde dieser vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des ES wegen der Mangelhaftigkeit, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
2. Werden bei der Veranstaltung ein Zeitnahmechip und eine
Startnummer (ohne integriertem Transponder) verwendet, so sind diese gemäß den vom ES formulierten Anforderungen zu tragen.
§ 13 Hinweise zur Datenverarbeitung
a. Datenerhebung bei der Veranstaltungsanmeldung
Wenn Sie sich bei einer Veranstaltung anmelden, erheben wir folgende
Informationen:
Personendaten (Anrede, Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
Die Erhebung dieser Daten erfolgt,
um Sie als Teilnehmer identifizieren zu können
um Sie angemessen zu betreuen
zur Korrespondenz mit Ihnen
zur Rechnungsstellung
zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene
Bearbeitung der Veranstaltung
und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen erforderlich. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der
gesetzlichen Aufbewahrungspflicht
gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs-
und
Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung
nach
Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
b. Datenverwendung bei Anmeldung zum E-Mail-Newsletter
Wenn Sie sich zu unserem
Newsletter anmelden, verwenden wir die hierfür erforderlichen oder gesondert von Ihnen mitgeteilten Daten, um Ihnen regelmäßig unseren
E-Mail-Newsletter aufgrund Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO zuzusenden. Die Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit möglich und
kann entweder durch
eine Nachricht an die oben beschriebene Kontaktmöglichkeit oder über einen dafür vorgesehenen Link im Newsletter erfolgen. Nach Abmeldung löschen wir alle
gespeicherten
Daten mit Ausnahme der E-Mail-Adresse, soweit Sie nicht ausdrücklich in eine weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben oder wir uns eine darüber
hinaus gehende
Datenverwendung vorbehalten, die gesetzlich erlaubt ist und über die wir Sie in dieser Erklärung informieren.
c. Datenverwendung für E-Mail Werbung ohne Newsletteranmeldung und ihr Widerspruchrecht
Wenn wir Ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten und Sie dem nicht widersprochen
haben, behalten wir uns vor, Ihnen
regelmäßig Angebote zu ähnlichen Produkten, wie den bereits gekauften, aus unserem Sortiment per E-Mail zuzusenden. Sie können dieser Verwendung Ihrer
E-Mail-Adresse
jederzeit durch eine Nachricht an die oben beschriebene Kontaktmöglichkeit oder über einen dafür vorgesehenen Link in der Werbe-Mail
widersprechen, ohne dass hierfür andere
als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Dies dient der Wahrung unserer im Rahmen einer Interessensabwägung überwiegenden
berechtigten Interessen an
einer werblichen Ansprache unserer Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO.
d. Datenverwendung für Postwerbung und Ihr Widerspruchsrecht
Darüber hinaus behalten wir
uns vor, Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Postanschrift und - soweit wir diese zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vertragsbeziehung von Ihnen
erhalten haben - Ihren Titel, akademischen Grad und Ihre Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung in Datenbanken oder zusammengefassten Listen zu
speichern und für
eigene Werbezwecke zu nutzen, z.B. zur Zusendung von interessanten Angeboten und Informationen zu unseren Produkten per Briefpost. Sie können der
Speicherung und
Verwendung Ihrer Daten zu diesen Zwecken jederzeit durch eine Nachricht an die oben beschriebene Kontaktmöglichkeit widersprechen. Dies dient der Wahrung
unserer im
Rahmen einer Interessensabwägung überwiegenden berechtigten Interessen an einer werblichen Ansprache unserer Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f
DSGVO.
e. Erhebung von personenbezogenen Bildern oder Videos bei Veranstaltungen
Während der
Veranstaltungen in den von der Event Service Stahl genutzten Räumen und Freiflächen werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Hierbei können auch Fotos
oder Videos angefertigt werden, auf denen einzelne Besucher oder Veranstalter zu erkennen sind. Diese Fotos und Videos werden zur Darstellung der
Veranstaltungen in
Broschüren, Presseberichten, Social-Media-Kanälen und den Websites der FWTM erhoben.
Dies dient der Wahrung unserer im Rahmen einer Interessensabwägung überwiegenden berechtigten Interessen an einer werblichen Darstellung der
Veranstaltung und
Ansprache unserer Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre
Person zu ziehen.
Nähere Erläuterungen zu ihren Rechten bezüglich Foto- und Videoaufzeichnungen erhalten sie unter Punkt 5. dieser
Datenschutzerklärung.
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht
statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung der Veranstaltung mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen
Daten an Dritte weitergegeben.
Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an Mitveranstalter und ihre Vertreter, sowie an Firmen oder deren Vertreter von
4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
5. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO
verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art.
21 DSGVO. Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer
personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an oben genannte Adresse.
§ 14 Siegerehrung, Wertungskategorien
1.
Sollten mehrere Teilnehmer / Teilnehmerinnen über ein identisches Verhältnis aus den der jeweiligen
Einzelwertung zu Grunde liegenden Faktoren (z.B. Zeit, Platzierung und
Streckenlänge) verfügen, entscheidet das Losverfahren.
2. Der ES behält sich vor in begründeten Fällen Einzelläufer und Mannschaften von der Wertung auszuschließen. Grundsätzlich gilt im Zusammenhang mit der Benennung der Sieger die Wertungskategorien der einzelnen Veranstaltungen.
3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 15 Sonstige Bestimmungen
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat ein Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Sindelfingen.
Sindelfingen, Oktober 2024